Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

§1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellen die Grundlage für sämtliche Leistungen und Produkte der T3 Premium, Inh. Samuel Heinz, Schillerstraße 79, 72800 Eningen u.A., nachfolgend "T3 Premium" genannt) und dem Kunden (nachfolgend auch Nutzer, Benutzer, Besteller oder Auftraggeber genannt) dar. Wenn und soweit es für Produkte gesonderte Lizenzvereinbarungen gibt (z.B. Softwarelizenzverträge, Abonnementbedingungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen von Drittanbietern etc.), so gelten diese ergänzend.

Leistungen der T3 Premium erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzung jeweils gültigen Fassung. Abweichende Regelungen sind nur rechtswirksam, wenn sie zwischen allen Parteien schriftlich vereinbart worden sind. Dieses Schriftformerfordernis gilt auch für die Abbedingung der Schriftform.

Mit dem Kunden gilt der elektronische Kommunikationsweg als vereinbart.

§2 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsbestätigung des Kunden, die auch per Telefax übermittelt werden kann oder durch schriftliche Auftragsbestätigung durch T3 Premium zustande.

§3 Urheberrecht, Nutzungsrechte

  1. Soweit der T3 Premium erteilte Auftrag die Herstellung eines geschützten Werkes im Sinne des Urheberrechtsgesetzes umfasst, verbleibt das Urheberrecht ausschließlich bei T3 Premium. Das Urheberrecht beinhaltet insbesondere Beschreibungen, Vorschläge, Konzepte, Manuskripte und Präsentationen in jeglicher Form.
  2. T3 Premium überträgt dem Auftraggeber jeweils nur die für den vertraglichen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts Abweichendes vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.
  3. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen auch kein Miturheberrecht des Auftraggebers.

§4 Vergütung

  1. Alle Entwürfe, Konzepte, Umsetzung der Entwürfe als HTML-Konstrukt bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung von T3 Premium. Die Vergütung der Leistungen erfolgt auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste von T3 Premium, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
    Die vereinbarten Vergütungssätze sind jeweils Nettobeträge; die gesetzliche Mehrwertsteuer hierauf ist zusätzlich zu bezahlen.
  2. Sämtliche Leistungen von T3 Premium, wie das Anfertigen von Entwürfen und sonstige Tätigkeiten sind grundsätzlich vergütungspflichtig, sofern bei Auftragserteilung nichts anderes vereinbart wurde.
  3. Sofern T3 Premium auf Basis von Open-Source-Software (z.B. TYPO3, WordPress, Magento etc.) anbietet, gilt der Funktionsumfang der jeweils eingesetzten Version der Open-Source-Software als Grundlage des Vertrags. Jede Abweichung von dieser Standardsoftware, sofern nicht durch T3Premium bestätigt, gilt als Abweichung von der Standardsoftware und wird entsprechend dem tatsächlichen Aufwand dem Auftraggeber berechnet.

§5 Zahlungsbedingungen

  1. Die vereinbarte Vergütung ist bei Ablieferung und Abnahme des vertraglich geschuldeten Werkes zur Zahlung fällig.
  2. T3 Premium ist berechtigt, für vertragsgemäß erbrachte Leistungen angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Die Leistungen sind durch eine Aufstellung nachzuweisen, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglichen muss.
  3. T3 Premium behält sich vor, Preisänderungen von laufenden Dienstleistungen durch Drittunternehmen, welche zuvor seitens des Auftraggebers schriftlich beauftragt wurden, dem Kunden weiterzuberechnen. Die Preisänderungen der Drittunternehmen werden mit angemessener Frist zuvor durch T3 Premium angekündigt. Der Auftraggeber ist nach entsprechender Mitteilung durch T3 Premium berechtigt, binnen einer Frist von 10 Werktagen nach Erhalt der Preisänderungsmitteilung zum jeweiligen Monatsende die beauftragten Dienstleistungen des Drittunternehmers gegenüber T3 Premium zu kündigen.

§6 Abnahme

  1. Der Kunde ist zur Abnahme der vertragsgemäß erbrachten Leistung oder des vertragsgemäß hergestellten Werks verpflichtet.
  2. Die Leistung oder das Werk gelten als konkludent abgenommen, wenn der Auftraggeber diese in Gebrauch genommen hat und etwaige Mängel danach nicht unverzüglich gegenüber T3 Premium schriftlich gerügt hat.

§7 Mängelrechte
Die Mängelansprüche des Kunden sind zunächst auf unverzügliche Nachbesserung der Leistungen und des Werkes beschränkt. Sollte die Nachbesserung zweimal innerhalb angemessener Fristen fehlgeschlagen oder verweigert werden, so hat der Kunde das Recht, die Herabsetzung der Vergütung oder – nach seiner Wahl – die Rückabwicklung des Vertrages zu verlangen. Die Verjährungsfrist für Mängel beträgt ein Jahr ab Abnahme. Aufgrund der Vielzahl von in der Praxis auftretenden Daten- und Bedienungskonstellationen sowie Daten- und Bedienungsfehlern kann eine völlige Mangelfreiheit des Werkes nicht zugesichert sowie ein Datenverlust nicht ausgeschlossen werden. Der Kunde hat daher Sorge dafür zu tragen, dass durch vollständige Datensicherung, die regelmäßig, mindestens täglich vorgenommen wird, eine einfache Rekonstruktion etwa verloren gegangener Daten möglich ist.

§8 Haftung

  1. T3 Premium schließt ihre Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
    Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von T3 Premium. Sofern T3 Premium fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist ihre Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. T3 Premium haftet nicht für Schäden, die durch eine Störung des Betriebs, insbesondere infolge von höherer Gewalt (z. B. von Brand- und Naturereignissen) sowie infolge von sonstigen, nicht von ihr zu vertretenden Vorkommnissen (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung etc.), verursacht worden sind.
  2. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei einer täglichen sowie Gefahren entsprechenden Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
    Für alle Ansprüche gegen T3 Premium auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt – außer in Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden – eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die abweichend geregelte Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln (§ 7) bleibt von den Regelungen dieses Absatzes unberührt.

§9 Erwähnungsanspruch
Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

§10 Sonstige Vereinbarungen

  1. Sonderleistungen und Zusatzleistungen, die über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgehen, wie Umarbeitung oder Änderung von Design, Updates oder kundenspezifische Anpassungen der verwendeten Software etc. sind vergütungspflichtig und werden nach Zeitaufwand entsprechend der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preisliste von T3 Premium gesondert berechnet.
  2. T3 Premium ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, T3 Premium entsprechende Vollmacht zu erteilen.
  3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von T3 Premium abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, T3 Premium im Innenverhältnis von sämtlichen Rechten und Pflichten aus diesen Verträgen freizustellen; hierzu gehört insbesondere die Übernahme der anfallenden Kosten.
  4. Browserkompatibilität: Standardmäßig unterstützen wir alle aktuellen Versionen der Browser Firefox, Chrome und Edge unter dem aktuellen Mac OS Betriebssystem bei einer Bildschirmbreite von mindestens 1024 Pixel. Die Optimierung von weiteren Browsern und älteren Versionen stellen Zusatzleistungen dar und sind vergütungspflichtig.
  5. Unsere Server werden bei Drittanbieter angemietet, daher kann nur deren vertraglich geregelte Erreichbarkeit der Internet-Infrastruktur von 99,0 % im Jahresmittel garantiert werden. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten, die der Provider nicht zu vertreten hat.
  6. Sofern T3 Premium Texte wie Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärungen etc. oder Texte einfügt, findet keine inhaltliche oder rechtliche Überprüfung durch T3 Premium statt. Textvorschläge von T3 Premium sind lediglich als redaktioneller Vorschlag zu sehen. Die Kontrolle obliegt dem Kunden. Das Leistungsspektrum von T3 Premium umfasst keine redaktionellen Textvorschläge und keine Rechtsberatung.
  7. Die Dokumentation von Systemkomponenten, Projektdetails oder über den Vertragsumfang hinausgehende Beschreibungen einer Lösung durch T3 Premium bedürfen der gesonderten schriftlichen Beauftragung seitens des Kunden.

§11 Schriftform und Geltung von AGBs
Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von T3 Premium. Mündliche Abreden sowie abweichende Bedingungen des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Bedingungen des Kunden verpflichten T3 Premium nicht. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz von T3 Premium Gerichtsstand. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist dieser Geschäftssitz von T3 Premium zudem Erfüllungsort. Gleiches gilt für Vertragspartner ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland.